• LESERFRAGEN EXPERTENTELEFON \"Herzbeschwerden\" am 16.9.2010

    Hilfe - Mein Herz rast und klopft bis zum Hals!

    Die zehn wichtigsten Leserfragen vom Expertentelefon am 16.09.2010

  • EXPERTENINTERVIEW Expertentelefon \"Herzbeschwerden\" am 16.9.2010

    "Hilfe - Mein Herz rast und klopft bis zum Hals!"

    Alarm im Brustkorb: Wirksame Strategien gegen funktionelle Herzbeschwerden

  • BERICHT EXPERTENTELEFON \"Herzbeschwerden\" am 16.9.2010

    Wenn das Herz bis zum Hals klopft

    Angst ums Herz: Experten beantworten Leserfragen

    Herzpochen, Enge in der Brust und Herzrasen bis hin zur Todesangst: Was hinter diesen Warnzeichen steckt, lässt sich bei einer körperlichen Untersuchung oft gar nicht so einfach feststellen. Entpuppt sich das Herz trotz aller beängstigenden Symptome schließlich als gesund, lautet die Diagnose meist "funktionelle Herzbeschwerden". Was darunter zu verstehen ist und was man dagegen tun kann, erklärten Mediziner, Pharmakologen und Vitalstoffexperten beim Expertentelefon am 16. September 2010.

  • Wenn die Brust plötzlich spannt

    Zyklusabhängige Brustschmerzen auch äußerlich behandelbar

    (djd). Ob als Kellnerin, Gärtnerin oder Krankenschwester: Viele Frauen müssen in ihrem Beruf täglich kräftig zupacken. Um den Anforderungen des Jobs dauerhaft gewachsen zu sein, ist körperliches Wohlbefinden eine Grundvoraussetzung. Doch die Konstitution ist im Verlauf des weiblichen Monatszyklus starken Schwankungen unterworfen. Nicht nur die Periode mit ihren Begleiterscheinungen wie Rückenschmerzen oder Unterleibsbeschwerden macht vielen Frauen zu schaffen. Schon vor dem Einsetzen der Regel, in der zweiten Zyklushälfte, treten häufig Spannungsgefühle und Schmerzen in den Brüsten auf. Die auch als Mastodynie bezeichneten Beschwerden werden oft von einer Überempfindlichkeit der Brustwarzen begleitet. Körperliche Tätigkeiten können dann sehr unangenehm sein.

  • BGH-Urteil: Kinder müssen für Eltern-Pflege zahlen

    Der Bundesgerichtshof hat die Verpflichtung von Kindern gestärkt, bedürftige Eltern finanziell zu unterstützen. Weder ein zerrüttetetes Verhältnis noch eine vermeintlich vernachlässigte Kindheit entbinden die Kinder dem BGH-Urteil zufolge von dieser Verpflichtung. Das Gesetz fordere "familiäre Solidarität".