• Vielfältige Schutz-Optionen

    Kommentar von Wolfgang Geissel

    Risikogruppen brauchen jetzt die Influenza-Impfung, damit sich der Schutz bis zum möglichen Beginn der nächsten Grippewelle im Dezember aufgebaut hat. Die Impfung ist wegen der begrenzten Wirksamkeit Patienten häufig schwer zu vermitteln. Aber: Influenza kann besonders bei Schwangeren, alten oder chronisch kranken Patienten sehr schwer verlaufen. Und ein Schutz von 25 bis 50 Prozent ist allemal besser als gar keiner und etwas Besseres gibt es bisher nicht.

  • Alte Männer mit Kreuzweh – Ist es eine Wirbelfraktur?

    Wirbelkörperfrakturen bei älteren Männern bleiben meistens unerkannt – obwohl sie häufig mit neu auftretenden oder sich verschlechternden Rückenschmerzen einhergehen.

    Von Beate Schumacher

  • Apotheke als Kommunikations – Center Gesundheit

    Wir freuen uns dass es endlich geschafft ist. Nach Jahren der Entwicklung haben wir die ersten beiden Apotheken als Kommunikations – Center Gesundheit in Krefeld eingerichtet und online freigeschaltet. Damit haben wir eines unserer wesentlichen Ziele erreicht. Die Apotheken sind die erste Anlaufstelle für die Menschen wenn aktuell ein Wiederholungsrezept, eine Überweisung oder auch ein Arzttermin benötigt wird. Auch die Vitaldaten, die heute in der modernen Apotheke gemessen werden können, bei Notwendigkeit, direkt zu Hausarzt übertragen werden. Aber lesen Sie selbst..

  • Rezepte mit Exoten: Obstsalat Africana

    Die Früchte schälen. Bananen und Kiwis in Scheiben, Mango in Spalten und die Papaya in mundgerechte Stücke schneiden. Orangen filetieren. Litchis schälen und den Kern entfernen, große Erdbeeren in Scheiben schneiden. Das Obst auf vier Tellern anrichten, mit Manuka-Honig süßen und mit gehackten Pistazien bestreuen. Dazu Früchtetee servieren. Mehr Rezepte gibt es im Internet unter www.1000rezepte.de.

  • PKV muss für unverheiratete Paare zahlen

    Richter entscheiden: Eheklausel ist bei Privatversicherung unwirksam.

    KARLSRUHE. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ist die Beschränkung der Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung auf Ehepaare in der PKV unzulässig. Dort gebe es – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung – hierfür keinen rechtfertigenden Grund. Danach kann zudem auch ohne völlige Sterilität ein Anspruch auf Kostenübernahme bestehen, wenn eine Schwangerschaft mit hohen Risiken verbunden wäre.