Für Diabetiker gibt es nur wenig Einschränkungen bei der Berufswahl. Sogar Verbeamtung oder LKW fahren sind im Einzelfall möglich.
BERLIN. Ein Beruf ist für einen Diabetiker nur tabu, wenn es im Falle einer möglichen Unterzuckerung zu erheblicher, nicht anders abwendbarer Gefahr für Dritte oder den Betroffenen selbst kommen kann. Eine Eignung bei möglicher Fremdgefahr werde aber oft individuell beurteilt, so der Tipp von Rechtsanwalt Oliver Ebert.